Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 hat jeder Arbeitgeber eine Sifa schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab.
Die DGUV Vorschrift 2 definiert ein einheitliches Betreuungsmodell für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und mehr als 10 Mitarbeitern sowie eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten.
Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Sifa übernimmt neben dem Betriebsarzt, eine Vielzahl an Aufgaben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie berät und hilft Ihnen in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung sowie menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Aufgabe der Sifa ist es, den Arbeitsplatz zu einer sicheren und optimalen Umgebung für alle Beteiligten zu machen. Das umfasst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz insbesondere
- die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen,
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsablaufs, Arbeitsumgebung und Fragen der Ergonomie,
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln sowie Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren Einführung und Inbetriebnahme,
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und Unfallverhütung und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten sowie Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- Anstrengungen, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und sie insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren,
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten und Arbeitnehmer.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss ihre Aufgaben aktiv und kooperativ angehen, konkrete Hilfestellung leisten und vor allem präventiv tätig werden. Außerdem erarbeitet sie Verbesserungsvorschläge aus den Analysen und Untersuchungen. Detailliert werden die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anhang 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt. Hier werden sowohl die Aufgabenfelder für die Grundbetreuung als auch den betriebsspezifischen Teil der Regelbetreuung beschrieben. Außerdem gibt es sogenannte anlassbezogene Betreuungen, die bei besonderen Anlässen die Beteiligung einer Sicherheitsfachkraft erforderlich machen.
Jeder Mitarbeitender soll Gesund nachhause gehen wie er auch zur Arbeit gekommen ist!