Wenn Sie die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung mit „Nein“ beantworten müssen, könnte das bei einem Betriebsbesuch durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft zu einem Problem werden. Umso größer wird es im Falle eines schweren Unfalls in Ihrem Betrieb, denn dann möchte auch die Staatsanwaltschaft die Gefährdungsbeurteilung sehen. Was ist also diese Gefährdungsbeurteilung und was muss der Unternehmer da tun? Wie ist die Gefährdungsbeurteilung aufgebaut?
Eine gesetzliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
"§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind."
Bei der Erstellung von Bereichsbezogenen und Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen unterstützen wir Sie gerne. Gerne auch mit Ihrem – oder für Sie zugeschnittenem – Formular.